20. November – Geburtsstunde der Kinderrechtskonvention

Kinder haben Rechte!

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und ist schnell zu dem weltweit gültigen Grundgesetz der Kinderrechte geworden. Um an diesen wichtigen Meilenstein zu erinnern, wird jedes Jahr am 20. November der Geburtstag der Kinderrechtskonvention gefeiert.

“Zahlreiche Aktionen und Informationsveranstaltungen finden in ganz Wien und natürlich auch in Mariahilf rund um das Thema Kinderrechte statt.“, freut sich unser Bezirksjugendbeauftragter und Vorsitzender der Kinderfreunde Mariahilf, Bernhard Stoik.

Hintergrundinfo
Die UN-Kinderrechtssskonvention gibt es seit 20.11.1989. Die Grundsätze beschreiben den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Beteiligung, das Verbot der Diskriminierung, sowie Lebens- und Existenzsicherung. 2011 hat der österreichische Nationalrat einen Teil der KRK als Bundesverfassungsgesetz erlassen. Darin sind 6 von 54 Kinderrechten enthalten: das Kindeswohl, das Recht auf gewalt-freie Erziehung, das Recht auf beide Eltern, die Beteiligung der Kinder, die Gleichbehandlung behinderter Kinder und das Verbot von Kinderarbeit. Weitere Infos: http://www.kinderfreunde.at/